Der häufigste Fehler: Es wird der Fleck an der Decke repariert und nicht die Ursache — und zwei Jahre später ist er wieder da. Dieses Formular erstellt Ihnen in wenigen Minuten eine formal korrekte Schadensmeldung auf Spanisch, mit Fristsetzung und Rechtsgrundlagen.
Bevor Sie irgendetwas unterschreiben oder bezahlen.
Liegt der Ursprung im Gemeinschaftseigentum — Steigleitung, Abdichtung, Betonbauteil —, ist die Beseitigung gesetzliche Pflicht der Comunidad (Eigentümergemeinschaft; Art. 10.1 LPH, spanisches Wohnungseigentumsgesetz). Dafür braucht es keinen Beschluss.
Ansprüche gegen die Gebäudeversicherung wegen Sachschäden verjähren nach zwei Jahren ab dem Ereignis (Art. 23 LCS, spanisches Versicherungsvertragsgesetz). Eine schriftliche Meldung wahrt die Frist — ein Telefonat nicht.
Binnen 40 Tagen nach Meldung ist der unstrittige Mindestbetrag zu zahlen (Art. 18 LCS). Bei Verzug laufen empfindliche Zinsen (Art. 20 LCS) — das ist Ihr stärkster Hebel.
Ausfüllen auf Deutsch — Sie erhalten das fertige Schreiben auf Spanisch.
Soll sich eine Person Ihres Vertrauens (Angehörige, Nachbarn) für Sie um den Schadensfall kümmern? Dann die Vorlage herunterladen, ausfüllen, unterschreiben, abfotografieren oder einscannen und hier wieder hochladen. Sie wird mitgeschickt.
Auf dem Handy geht es einfacher: „Teilen“ übergibt alle Dateien direkt an Ihre Mail-App. Die Empfänger tragen Sie dann von Hand ein.
Bewahren Sie die gesendete E-Mail, die Eingangsbestätigung, alle Fotos und Belege auf. Antwortet niemand innerhalb der Frist, ist Ihre schriftliche Meldung der Nachweis, dass und wann Sie gemeldet haben.
Ist die Ursache strittig, ziehen Sie einen technischen Berater Ihrer Wahl hinzu, bei rechtlichen Fragen einen Abogado (Rechtsanwalt).
Dieses Formular und die Hinweise auf dieser Seite sind eine allgemeine Information zur Selbsthilfe und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Ley de Propiedad Horizontal und die Ley 50/1980 de Contrato de Seguro in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie Ihr konkreter Versicherungsvertrag. Stand der Rechtsnormen: 2026; keine Gewähr für Vollständigkeit.